News & Mitteilungen aus dem Verband


12.05.2016

Gemeinsamer Protest gegen ein Befahrensverbot auf der Hamme


LK Osterholz plant Berfahrensverbot ab Tietjens Hütte
Protestaktion bei den Wassersportvereinen an der Hamme, hier im Osterholzer Hafen.  ©  Claus Drescher, Segelclub Hamme
Der Landesverband Motorbootsport Bremen e.V. hat in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Landesverband Motorbootsport Niedersachsen e.V. und den örtlichen Wassersportvereinen an der Hamme einen gemeinschaftlichen Protest an den Landkreis Osterholz abgesetzt. Unterstützt wird dieser Protest auch vom deutschen Motoryachtverband e.V. sowie weiteren Akteuren aus der regionalen Politik und der Bürgerprotestbewegung „SchutzGemeinschaft Teufelsmoor Hammeniederung.“

In einer aktuellen Sammelverordnung über das Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Bereich "Hammeniederung" und "Teufelsmoor" plant der Landkreis Osterholz ein umfangreiches Befahrensverbot für die Hamme durchzusetzen. Der LMB wurde daraufhin von den örtlichen Vereinen angesprochen und unterstützt mit Kontakten und übergeordneter Koordination. Die vom Landkreis Osterholz vorgeschlagenen Regelungen entbehren jeglicher Sinnhaftigkeit und teils auch rechtlicher Grundlagen.

Zusammenfassend ist festzustellen, das der LK Osterholz ein generelles Fahrverbot für Sportboote auf der Hamme ab dem Restaurant „Tietjens Hütte“ plant.

Hierzu gibt es im Entwurf der Sammelverordnung einerseits einschneidende Verbote, andererseits jedoch auch – teils unverständliche – Ausnahmeregelungen. So werden bereits im Entwurf Ausnahmen für die gewerblich betriebenen Torfkähne sowie für den weiteren Betrieb des gewerblichen Ausflugsschiff „Alma“ festgelegt.

Weiterhin heißt es „für Motorboote im Eigentum von an der Hamme ansässigen Vereinen oder deren Mitgliedern sowie für Motorboote mit einem ständigen Liegeplatz an rechtmäßig errichteten Anlegern an genehmigten an der Hamme gelegenen Campingplätzen (Anliegerregelung); hierbei sind für folgende Flussabschnitte im folgenden Umfang Ausnahmen zu erteilen … dem Segelclub Hamme für maximal 120 Boote, dem Wassersportverein Ritterhude für maximal 60 Boote, dem Eisenbahner Sportverein für maximal 40 Boote, dem Verein Ritterhuder Ulen für maximal 45 Boote, der Wassersportgemeinschaft Worpswede für maximal 30 Boote und für Boote an den Campingplätzen im Umfang der dortigen Liegeplätze;“ Zum weiteren wurde eine „Seniorenregelung“ im Entwurf definiert. Hier heißt es, dass Mitgliedern der genannten Vereine mit dortigem, ständigem Bootsliegeplatz, die vor 1950 geboren sind und seit mindestens 2 Jahrzehnten Bootssport auf der Hamme betreiben (Seniorenregelung), eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.

Weitere Verbote gelten grundlegend für den Nachtbetrieb sowie für Boote über 10 Meter, ausgenommen hiervon sind jedoch wiederum die gewerblich betriebenen Torfkähne sowie das dort ansässige gewerbliche Ausflugschiff „Alma“.

Einzelheiten siehe Anlage "Sammelverordnung-LK-OHZ (Entwurf)" ab Seite 30 (§9)

Die Beteiligten an der Koordinierten Protestaktion sind der Ansicht, das die geplanten Regelungen für den allgemeinen Wassersport aber insbesondere für die örtlichen Vereine nicht tragbar sind. Eine Weiterentwicklung der örtlichen Wassersportvereine sowie eine weitere touristische Nutzung der Hamme ist dadurch nicht mehr möglich. Des weiteren sind die Argumentationen aufgrund des Umweltschutzes nicht hinnehmbar, da es gerade hier seit Jahren einen Einklang zwischen Wassersport und Natur gibt. Eine „Verschlechterung“ der Naturschutzbedingungen ist jedenfalls nicht festzustellen.

Beilliegendes Protestschreiben wurde gemeinschaftlich an den Landkreis Osterholz, Landrat Bernd Lütjen sowie an Fraktionsvorsitzenden des Kreistages im Landkreis Osterholz versendet.

Beteiligte Vereine und Verbände:
Landesverband Motorbootsport Niedersachsen e.V. (federführend), Wassersportverein Ritterhude e.V, Verein für Wassersport „Ritterhuder Ulen“ e.V, Segel-Club-Hamme e.V, Deutscher Motoryachtverband e.V sowie der
Landesverband Motorbootsport Bremen e.V.

Für weitere Untersützung wenden Sie sich gerne an den LMB (brassat@l-m-b.de)

*Update vom 23.05.2016*:
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Am 06.06.2016, um 19.30 Uhr findet im Hotel „Worpsweder Tor“ eine öffentliche Podiums-Diskussion der CDU statt.

Am 14.06.2016, um 14.30 Uhr, wird auf der öffentlichen Bau- und Umweltausschutz-Sitzung des Landkreises die Stellungnahme des Ausschusses bekannt gegeben. Diese wird dann ggf. auch Online im Sitzungskplan der LK Osterholz zu finden sein.

Am 21.06.2016 wird der Landkreis seine Entscheidung veröffentlichen.

Zu den öffentlichen Sitzungen ist jeder eingeladen Präsenz zu zeigen!

Anlagen / Download:

Geplante Sammelverordnung des LK Osterholz. Bitte beachten Sie hier §9 für die Einschränkungen zum Wassersport auf der Hamme
» Sammelverordnung-LK-OHZ.pdf (947.90 KByte)


Protestbrief an den Landrat LK Osterholz der Verbände und Vereine
» Stellungnahme--Hamme---Mai-2016.pdf (85.75 KByte)


Externe Links:

» www.sgth.de
Webseite der "Schutzgemeinschaft Teufelsmoor Hammeniederung"


» www.openpetition.de
Bitte unterstützen Sie unsere Fordrungen mit Ihrer digitalen Unterschrift:




Autor: Michael Brassat, LMB

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