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17.03.2016

Landkreis Osterholz plant Befahrensverbot für die Hamme


Eines der schönsten Wassersportgebiete bedroht
Zusammenfluss der Hamme mit der Wümme (von links) zur Lesum könnte es bald sehr ruhig werden, geht es nach dem LK Osterholz.  ©  Wikipedia.org, CWitte
Die Wellen schlagen hoch in der Hamme. Der Landkreis Osterholz hat in der öffentlichen Auslegung des Verordnungsentwurfs vom 15.02. bis 15.03. massive Einschränkungen für den Wassersport vorgesehen. Teilweise mit weltfremden Ansichten und nicht nachvollziehbaren Regelungen ist der neue Verordnungsentwurfs eine Gefahr für die anliegenden Wassersportvereine und Gäste.

Stellungnahme des LMB zur geplanten Hammeverordnung

Einleitend schreibt der Landkreis OHz (LK) „landschaftlichen Qualitäten dauerhaft zu erhalten und zu schützen“, Schon diese Formulierung zeigt wie richtig die Ansicht der Wassersportler ist, wenn sie sagen, der Wassersport führt niemals dazu dass die Natur gestört oder gar zerstört wird. Der heutige Zustand ist bei jahrzehntelanger permanenter Nutzung durch die Wassersportler entstanden. Den Wassersport, in all seinen Schattierungen, nun zu beschränken, auszutrocknen (§ 9 abs.2 bb), oder zu verbieten zeigt, dass hier Regelungen geschaffen werden sollen, die etwas verhindern oder regeln sollen, dass es so nicht gibt. Die Wassersportler, auch und gerade die Motorbootfahrer, gehen verantwortlich mit dem Medium Wasser, auf dass sie angewiesen sind, um. Den Motorbootfahrern zu unterstellen sie stören die Natur durch ihre pure Anwesenheit, ist eine Unterstellung die nur durch pure Unwissenheit oder Ideologische Motive begründet sein kann. Unwissenheit sollte durch lernen zu beseitigen sein, dies kann durch praktische Übungen und Erfahrungen sehr schnell und nachhaltig geschehen. Die ansässigen Bootsvereine sind, ohne Ausnahme, gerne bereit dem entsprechenden Personenkreis, kostenlos, ie notwendigen Erfahrungen auf dem Wasser zu vermitteln. Gegen ideologische Motive kann nur die Besinnung auf die eigentlichen Ziele helfen. Dass motorisierte Schiffe auf der Hamme dem Naturschutz nicht entgegenstehen, zeigen die Ausnahmen die für die Torfkähne (mit Außenbordmotor) und ein Passagierschiff 25 m lang, 4,50 m breit, 0,9m Tiefgang und mit einem 155 PS Dieselmotor angetrieben, geschaffen werden sollen. Diese Ausnahmen sollen auf Wunsch „zuständiger Stellen“ geschaffen werden. Diese Schiffe dienen ausschließlich den kommerziellen Zielen der Betreiber, also weder dem Naturschutz noch der Öffentlichkeit.

Es nicht zu verstehen warum diese Ziele wichtiger sein sollen als das Erholungsbedürfnis von tausenden Wassersportlern.

Sie haben sich ihre Freizeitgestaltungsmöglichkeit unter Aufbietung tausender Stunden, in vielen Jahren und unter Einsatz erheblicher finanzieller Mittel mühsam geschaffen. Motorbootbesitzer (Wassersportler) sind in der Regel keine wohlhabenden oder reiche Mitbürger, sie stellen immer einen Schnitt durch die Schichtung der Gesellschaft dar. Sie müssen nicht selten ihre finanziellen Möglichkeiten über viele Jahre ausschöpfen um sich ihr Hobby erlauben zu können.

Es gibt aus Sicht des „motorisierten Wassersports“ absolut keinen Grund das Befahren der Hamme, wie hier vorgesehen, einzuschränken, da der Wassersport dem Naturschutz nicht entgegensteht. Diffuse Vermutungen, ohne Grundlage können nicht als Begründung für derart weitgehende Verordnungen dienen. Die Notwendigkeit dieses Naturschutzgebiet deklarieren zu müssen begründet niemals ein solches Befahrens verbot, schon gar nicht mit den vorgesehenen Ausnahmen.

Wenn es, aus verständlichen Gründen, Ausnahmen für kommerziell genutzte Boote gibt, geschieht dies sicher nicht um den jeweiligen Besitzern einen Gefallen zu tun, also ist der wirtschaftliche Aspekt als Grund anzunehmen. Ist dem so, dann ist die hier vorgeschlagene Regelung absolut ungeeignet. Die vielen Bootsfahrer aus den örtlich Vereinen und die dann gänzlich ausgeschlossenen Gastboote aus den Weserrevieren werden dann Ihr Geld nicht in die Region sondern in weiter entfernten Revieren ausgeben.

Wenn diese Ausnahmen dazu führen sollen, dass Gebiet vielen Menschen zugänglich zu machen, ist das schön. Aber warum dann die anderen Besucher ausschließen, dass ist absolut unverständlich.

Warum wurden die Betroffenen nicht in die Überlegungen einbezogen, mehrfach hat der Umweltbeauftragte des LMB telefonisch Kontakt mit der entsprechenden Behörde aufgenommen und um Informationen gebeten. Diese Gespräche verliefen alle sehr freundlich und es wurde kompetent geantwortet aber der mehrfach zugesagte Gesprächstermin wurde nie vereinbart.

Es kann nicht sein dass derartige Einschränkungen für die Bürger ohne deren Mitwirkung beraten und beschlossen werden.

Wir widersprechen daher den in der vorgeschlagenen Ordnung vorgesehenen Einschränkungen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

» de.wikipedia.org/wiki/Hamme_(Fluss)



Autor: Wolfgang Krokat, LMB

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