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22.03.2018

Bezahlung der Sportbootabgaben am Nord-Ostsee-Kanal neu geregelt


Foto: Von Ralf Roletschek, Schleuse Brunsbüttel in den NOK
.  ©  Foto: Von Ralf Roletschek
Für das Erheben der Sportbootabgaben am Nord-Ostsee-Kanal (NOK) wurden neue Bezahlstellen eingerichtet, die am 1. April 2018 in Betrieb genommen werden.

Für das Erheben der Sportbootabgaben am Nord-Ostsee-Kanal (NOK) wurden neue Bezahlstellen eingerichtet, die am 1. April 2018 in Betrieb genommen werden. Grundlage für diese Gebührenerhebung ist die Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Kanal (NOKBefAbgV).

Anstelle der bisherigen Bezahlmöglichkeiten auf den Schleusenanlagen Kiel-Holtenau und Brunsbüttel werden die Abgaben jetzt in Kiel an zwei Kassenautomaten sowohl bar als auch mit EC- und Kreditkarte erhoben:

- auf der Fördeseite an der Sportbootliegestelle in Kiel-Holtenau und
- im Nord-Ostsee-Kanal vor der Kieler Schleuse an der Schwimmsteganlage auf der Nordseite.

Außerdem kann an der Gieselauschleuse zu den Betriebszeiten beim Schleusenmeister und in Brunsbüttel an der Sportbootliegestelle im Nord-Ostsee-Kanal beim Kontrolleur bar bezahlt werden. An den Zahlstellen erhalten die Sportbootfahrer eine Quittung, die während der Fahrt zu Kontrollzwecken mitzuführen ist. Die Quittung ist drei Tage gültig.

Um das Bezahlen der Sportbootabgaben künftig noch einfacher zu machen, wird derzeit in der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) auch ein Internetbezahlportal vorbereitet. Damit kann dann vor Antritt der Reise eines Sportbootes durch den NOK auf elektronischem Weg ein Ticket gebucht werden.

Mit Antritt der Fahrt durch den Nord-Ostsee-Kanal entsteht die Zahlungspflicht. Die Abgaben für das Befahren des Kanals mit Sportbooten sind nach der Bootslänge festgesetzt:

bis 10 m 12,- für die Gesamtstrecke bzw. 7,- für die Teilstrecke
über 10-12 m für die Gesamtstrecke 18,- bzw. 8,- für die Teilstrecke
über 12-16 m für die Gesamtstrecke 35,- bzw. 18,- für die Teilstrecke
über 16-20 m für die Gesamtstrecke 41,- bzw. 21,- für die Teilstrecke

Bis 2014 waren die Sportbootabgaben beim Schleusenmeister der Kleinen Schleuse in Kiel zu entrichten. Aufgrund baulicher Mängel musste die Kleine Schleuse 2014 unplanmäßig außer Betrieb genommen werden. In Folge dessen nutzen Sportboote gemeinsam mit der Berufsschifffahrt die Große Schleuse.



Autor: Pressestelle WSA Kiel

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