News & Mitteilungen aus dem Verband
01.02.2017
Neue Sportbootführerscheinverordnung zum 01. Mai 2017
In dem neuen Sportbootführerschein, der nach Ablauf einer Übergangsfrist im Scheckkartenformat (wie der Pkw-Führerschein) ausgegeben werden soll, wird der jeweilige Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen oder Seeschifffahrtsstraßen eingetragen.
Ändern wird sich auch, dass die Anträge auf Zulassung zur Prüfung noch bis zu einer Woche vor der Prüfung eingereicht werden können. Besteht ein Bewerber die Prüfung nicht im ersten Durchlauf, kann er sie schon am nächsten Tag wiederholen; ein vier-wöchiges Abwarten zwischen Erst- und Wiederholungsprüfung ist nicht mehr notwendig.
Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen können in Zukunft im Ausland abgenommen werden. Voraussichtlich soll der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen zum Befahren von Binnenschifffahrtsstraßen mit Sportbooten unter 20 Metern berechtigen; bisher mussten die Sportboote unter 15 Metern lang sein.
Die Gebühren für den Sportbootführerschein werden für den Bewerber transparenter. Die Nebenkosten (Raum- und Reisekosten der Prüfer), die derzeit noch „on top“ bezahlt werden müssen, sind in den Gebühren nach der neuen Verordnung bereits enthalten. Es kommen keine zusätzlichen Kosten auf die Bewerber zu.
Der Deutsche Motoryachtverband e.V. (DMYV) ist einer der beiden vom BMVI beliehenen Verbände in Deutschland, die Prüfungen zum Erwerb der Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse durchführen und die Scheine ausstellen dürfen. Bei der Erstellung der neuen Sportbootführerscheinverordnung hat der DMYV das BMVI tatkräftig unterstützt.
Autor: DMYV / LMB
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