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29.04.2020

Freie Fahrt im Revier!


Freie Fahrt im Revier von Verden bis Cuxhaven
.  ©  LMB
Nachdem das Bundesland Bremen die Wassersportvereine als Freiluftsportart frei gegeben hat, zog das Land Niedersachsen nach und definierte Wassersportanlagen nicht mehr als Bereiche, deren Betreten nach der Landesverordnung Niedersachsen wegen des dort ausübten Sportbetriebs untersagt ist. Zur Folge war eine fast Flächendeckende Freigabe der Wassersportvereine von Verden bis Cuxhaven unter Auflagen.

Bereits am 25.04.2020 hat der Bremer Senat die vollständige Sperrung von Vereinsgeländen in Teilen aufgehoben. Nach eingehenden Gesprächen der verschiedenen Ebenen verkündete Bremens Sportsenatorin Anja Stahmann in der Pressekonferenz am Vortag „Heute ist ein guter Tag für den Sport“. Der Pressekonferenz wurde der Begriff Freiluftsport definiert, zu dem laut Ausführungen auch der Bootssport gehören soll. Demnach wurden in einer neuen Allgemeinverfügung der Betrieb auf öffentlichen und nichtöffentlichen Freiluftsportanlagen in der Stadtgemeinde Bremen ab dem 25.04.2020 unter der Maßgabe des Kontaktverbots nach § 5 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 der Corona Verordnung zugelassen. Diese Vereine waren auf Basis der bisherigen Regelungen vollständig gesperrt. Weder Zugang noch Arbeiten in Hallen oder auf dem Gelände, an eigenen Booten oder an Steganlagen waren gestattet. Eine Ausnahme bildeten hier die gewerblichen Marinas und Dienstleister.

Einen Schritt weiter ging dann sogar das Niedersächsische Sozialministerium. In einer Mitteilung des Landkreis Stade vom 25.04.2020 teilte das Ministerium mit, das Wassersportanlagen nicht als Bereiche anzusehen sind, deren Betreten nach der Landesverordnung Niedersachsen wegen des dort ausübten Sportbetriebs untersagt ist. Demnach sind Bootsanleger von Vereinen oder Yachthäfen nicht mehr als Sportanlagen, Sportstätten oder Vereinsbereich anzusehen. Damit ist der Sportbootverkehr jeglicher Art zulässig. Zu beachten sind dabei aber die allgemeinen Hygieneregeln, wie sie auch für die Nutzung von Kraftfahrzeugen gelten.

Auf Anfragen des Landesverband Motorbootsport Bremen e.V. bei den umliegenden Landkreisen, leitete der Landkreis Verden diese an das Ministerium weiter. Die Antwort kam direkt aus Hannover mit weiteren Detailangaben. Das Ministerium teilte mit, das die Umsetzung, Durchführung und Überwachung des Landesrechts zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in Niedersachsen den 37 Landkreisen und kreisfreien Städten obliegt. Das Land gebe hier lediglich den Rahmen vor. In Fällen, in denen die Kommunen Probleme mit der Rechtsauslegung haben, berät die Landesregierung.

Da der Landesverband Motobootsport Bremen e.V. viele Mitgliedsvereine in den umliegenden Landkreisen Verden, Diepholz, Osterholz, Cuxhaven und in der Wesermarsch vertritt, wurden die Landkreise einzeln angeschrieben und um Anpassung bzw. Stellungnahme der kommunalen Auslegung der Landesverordnung auf Basis der Ausführungen des Niedersächsischen Sozialministeriums gebeteten. Die Landkreise reagierten kurzfristig und bestätigten im Kern die Auslegung der Regelungen der oberen Behörde. Demnach ist der Zugang zu den Vereinen wieder gestattet, Arbeiten an eigenen Booten unter Beachtung der Kontaktregelungen gestattet, das einbringen und Betreten der Slipanlagen, Boote und Steganlagen erlaubt. Lediglich für Übernachtungen an Bord gilt das gleiche wie für Zweit- oder Nebenwohnung. Das Fahren mit dem Boot ist erlaubt, weil es sich bei Gewässern nicht um Sportanlagen oder Sportstätten handelt, so teilt das Ministerium weiter mit.

Lediglich der Landkreis Osterholz verweigerte weiter den Zugang zu den Wasssersportvereine (Stand 29.04.2020). Auf Basis der Anfrage des LMB teilt der Landkreis mit: Die Vereine sind weiterhin gesperrt. Unverständlich ist diese Haltung zum einen, da eine obere Behörde die Sach- und Rechtlage vollkommen anders einschätzt. Zum anderen wenn man die die Fallzahlen im LK Osterholz betrachtet. Auf der Webseite des Landkreises heißt es am 28.04.2020, da 81 Personen aus dem Landkreis Osterholz nachweislich am Corona Virus erkrankt sind. Davon sind 66 Personen zwischenzeitlich wieder genesen. Die Erkrankten befinden sich alle in häuslicher Quarantäne. Zwei Personen müssen momentan stationär behandelt werden. Dazu kommen weitere 32 Personen, die aufgrund von Kontakt zu einem Infizierten oder der Rückkehr aus einem Risikogebiet ebenfalls aktuell in häuslicher Quarantäne sind. Landkreis mit rund 112.000 Einwohnern von aktuell 13 infizierten in häuslicher Quarantäne, 2 infizierten in stationärer Behandlung sowie 32 nicht bestätigte „Verdachtsfälle“. Im Anteil zur Bevölkerung sprechen wir also inkl. Verdachtsfälle von 0,47% der Bevölkerung im Landkreis Osterholz. Die Verhältnismäßigkeit, die Vereine mit einer geschlossenen Zielgruppe unter Berücksichtigung der Kontaktregeln im öffentlichen Raum weiter geschlossen zu halten kann hier nur angezweifelt werden. Demnach war die Enttäuschung in den ortsansässigen Wassersportvereinen groß und führe zu kurzfristigen Krisensitzungen. Der LMB und die ortsansässigen Vereine hoffen hier weiter auf ein Einlenken des Landkreis Osterholz.
Der Landesverband Motorbootsport hat in dieser Zeit eine zielgerichtete Koordinierungsfunktion für seine Mitgliedsvereine übernommen. Davon profitieren alle Wassersportler, egal welcher Sparte und das ist gut so. Einmal mehr wurde der Sinn von übergeordneten Verbänden im Zusammenschluss der Vereine bewiesen. Die Schnittstelle zwischen den Vereinen und der Politik / Verwaltung ist einer der zentralen Aufgaben der Verände.

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Akteuren die im Hintergrund oder mit eigenen Maßnahmen mitgewirkt haben. Wir werden die weitere Entwicklung beobachten und unsere Vereine weiter begleiten.




Autor: LMB

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