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18.10.2016

Erfolgreiche Verbandsarbeit: Hoffnung für die Hamme


Weiterhin freie Fahrt auf der Hamme für den motorisierten Wassersport
.  ©  CWitte, wikimedia.org
Gemeinschaftliche Aktionen der Landesverbände Bremen und Niedersachsen mit den örtlichen Vereinen führten zum Erfolg an der Hamme. Der erste Entwurf der Sammelverordnung ist vom Tisch, nun wird über einen Kompromissvorschlag der Verbände, Vereine und des Landkreises beraten.

Im Februar 2016 hat der Landkreis Osterholz eine vor mehr als 10 Jahren erstellte Sammelverordnung für das Gebiet der Hamme als Entwurf vorgelegt. Hier wurden massive Einschränkungen unter anderem für den motorisierten Wassersport skizziert. Unter anderem gab es umfangreiche Fahrbeschränkungen für jüngere Bootsfahrer aber auch für auswärtige Gäste.

Ein Hilferuf von den ortsansässigen Vereinen erreichte die Landesverbände Motorbootsport Bremen und Motorbootsport Niedersachsen. Nach einem kurzen Abstimmungsgespräch zwischen dem Landesverband Motorbootsport Bremen und dem geografisch zuständigen Landesverband Motorbootsport Niedersachsen wurde in kooperativer Zusammenarbeit mit den örtlichen Vereinen die Moderation und Koordinierung übernommen. Der Deutsche Motoryachtverband stand im Hintergrund zur Unterstützung bereit.

Viele Aktionen und Gespräche, eine effektive regionale Pressearbeit und letztlich eine gemeinschaftlich eingereichter Protestbrief begleitet von einer Online-Petition mit mehr als 1950 Unterschriften bewegten den Landkreis Osterholz im September 2016 die Vereine und Verbände zu einem Gespräch einzuladen. Hier konnten professionell und zielgerichtet Unstimmigkeiten ausgeräumt werden und Alternativvorschläge erarbeitet werden. Das Ergebnis ist eine Anpassung der Sammelverordnung mit der die örtlichen Wassersportvereine aber auch die auswärtigen Sportbootfahrer gut leben können.
Die Hamme, im Streckenabschnitt „Tietjens Hütte“ bis „Neu Helgoland“, wird mit Einschränkungen weiter für alle Wassersportler befahrbar bleiben in Einklang mit dem umfangreichen EU geförderten Natur- und Landschaftsschutzprogramm des Landkreis Osterholz. Im Detail haben sich die Vereine und Verbände mit dem Landkreis auf einen Fortbestand der örtlichen Vereine sowie auf ein geregeltes Befahrensrecht geeinigt. Neben einem Nacht- und Winterfahrverbot wurden die Bootsanzahl für Vereine und Gäste auf ein realistisches Maß beschränkt. Die maximale Bootslänge wurde von 10 Meter auf 12 Metern angehoben und im Gegenzug die Geschwindigkeitsbegrenzung von 8 km/h auf 5 km/h gesenkt. Ergebnisse, die sich sehen lassen können, bedenkt man das noch im Februar ein fast vollständiges Fahrverbot für 2/3 der Wassersportler auf dem Plan stand. Mit den neuen Regelungen werden die Vereine und Verbände auch dem Umwelt- und Naturschutz gerecht und sichern so den wassersportlichen Bestand an der Hamme für die nächsten Generationen. Auch touristisch ist die Hamme so nun für auswärtige Wassersportler weiter nutzbar.

Die Landesverbände und Vereine standen dem Landkreis Osterholz fachlich und beratend zur Seite, verstanden und unterstützen aber auch das unumgängliche Anliegen des Landkreises, den Bootsverkehr auf der Hamme im Rahmen der EU Vorgabe zu regulieren.
Der gemeinschaftlich erarbeitete Entwurf des §9 der Sammelverordnung steht nun in den zuständigen politischen Gremien zur Abstimmung. Mit einer Beschlussfassung ist zum Jahreswechsel 2016/2017 zu rechnen.




Autor: LMB / LMN

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